Was ist der Fachschaftsrat?

Jede Fakultät hat einen Fachschaftsrat (FSR), welcher durch die Studierenden der Fakultät zweimal im Jahr gewählt wird. Die gewählten Studierenden im Fachschaftsrat helfen bei fachspezifischen Problemen und Fragen und organisieren Veranstaltungen. Man kann sich hierfür nur als Einzelkandidat aufstellen lassen. Es gibt den FSR Jura, den FSR KuWi und den FSR WiWi. Jeder Fachschaftsrat besteht aus je acht gewählten Mitgliedern. Vier davon werden bei den Wahlen im Sommer, vier weitere bei den Wahlen im Winter von den Studierenden direkt gewählt.

Information für Bewerber:innen

Wahlvorschläge sind bis zum einschließlich 01. Dezember 2024 an wahlleitung-studis@europa-uni.de einzureichen!

Bewerbungen sollen mit Formularen eingereicht werden. Die Formulare findet ihr hier:

Diese können eingescannt an obige E-Mail-Adresse versandt werden oder im Original an der Poststelle der Universität (Große Scharrnstraße 59) an den AStA adressiert und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um Wahlunterlagen handelt, abgegeben werden!

Ein Wahlvorschlag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:

1. Bezeichnung des Organs

2. Name und Vorname

3. Geburtsdatum

4. Matrikelnummer

5. Fakultät

6. Semesterzahl

7. Adresse und E-Mail-Adresse

8. Unwiderrufliche schriftliche Erklärung der Annahme der Wahl jedes und jeder Kandidierenden.

9. Kandidierende müssen dem Wahlvorschlag mindestens drei (Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Fachschaft) Unterstützer*innenunterschriften, versehen mit Namen, Matrikelnummer, Fakultät und Korrespondenzadresse, beigefügt werden. Das Formular findet ihr hier ebenfalls unter dem Link Formulare zur Einreichung einer Kandidatur. (siehe oben).

Unterstützer*innenunterschriften dürfen nur von Studierenden getätigt werden, wenn sie nicht für das gleiche Amt kandidieren.

Bitte beachten:

1. Zu wählen sind: 4 Mitglieder (Amtszeit 1 Jahr)

2. Gewählt sind diejenigen Kandidierenden, auf welche die meisten Stimmen fallen. Die restlichen Kandidierenden sind Nachrückende.

Die Nachbesserungsfrist für nicht ordnungsgemäße Vorschläge endet einschließlich am 03.12.2024. Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt! Gemäß § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft sind die Wahlen frei, gleich und geheim. Zur Wahl ist zugelassen und berechtigt, wer im Wahlberechtigtenverzeichnis (Fachschaft WiWi) eingetragen ist. Selbiges liegt im AStA-Büro aus oder kann bei der oben genannten Mailadresse erfragt werden. Bis zum 01.12.2024 besteht die Möglichkeit, bei der Wahlkommission Einwendungen gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis zu erheben. Es handelt sich um Urnenwahlen, die Briefwahl kann jedoch bei der Wahlleitung bis einschließlich 08.12.2024 beantragt werden. Falls eine besondere Lage im Sinne des §17a WO festgestellt wird, muss eine reine Briefwahl durchgeführt werden.

Die studentischen Wahlen der Viadrina finden werktags vom 16.-19. Dezember 2024 von 12-14 Uhr im GD-Foyer statt.

Hier findet ihr die gesamte Ausschreibung als pdf: