Das Studierendenparlament der Europa-Universität Viadrina hat auf Antrag der Fraktion Campusgrün Viadrina die Richtlinie über den Ausgleich finanzieller Härtefälle (RL-Soziales) angenommen.

Folgende Zuschüsse könnt ihr daher nun beantragen:

  • Semseterticketzuschuss
  • Lernmittelzuschuss
  • Kinderbegrüßungsgeld

Anleitung zur Beantragung der Zuschüsse

I. Für den Semsterticketzuschuss und den Zuschuss zu Lernmitteln gilt ein zweistufiges System:

1. Stufe: Antrag auf Feststellung eines finanziellen Härtefalls

Die erste Stufe gilt für den Semsterticketzuschuss und den Zuschuss zu Lernmitteln gleichermaßen. Die Feststellung eines finanziellen Härtefalls benötigt ihr um die Zuschüsse zum Semesterticket und Lehrmitteln erhalten zu können.

Als erstes müsst ihr den Antrag auf Feststellung eines finanziellen Härtefalls beim AStA einreichen. Das geht jederzeit. Das Formular müsst ihr dann an asta-soziales(at)europa-uni.de senden. Die Formulare findest du hier:

Ein Härtefall liegt vor, wenn euch monatlich weniger als 812 € zur Verfügung stehen bzw. 934 € wenn ihr studentisch krankenversichert seid.

Folgende Unterlagen müsst ihr einreichen, damit ein finanzieller Härtefall festgestellt werden kann:

  • Einkommensnachweise (z.B. BAföG-Bescheid, Entgeltnachweise, Rentenbescheide, u.ä.) 
  • Nachweise über das Vermögen (z.B. geschwärzte Kontoauszüge, etc.), 
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, 
  • eine aktuelle Versicherungsbestätigung einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung (sofern vorhanden), 
  • und einen Scan eines gültigen amtlichen Identitätsnachweises zur Identitätsfeststellung. 

Wie läuft die Prüfung eures Antrags ab?

Das AStA-Referat für Soziales und Antidiskriminierung bewilligt euren Antrag, wenn die Voraussetzungen eines finanziellen Härtefalls vorliegen. Der Bescheid wird euch über E-Mail an eure EUV-Adresse übermittelt.

Wenn euer Antrag auf Vorliegen eines finanziellen Härtefalls bewilligt wurde, gilt dieser für die Dauer von zwölf Monaten.  Weitere Informationen findet ihr in der Richtlinie über den Ausgleich finanzieller Härtefälle (RL Soziales).

Die Richtlinie findet ihr hier unter dem Abschnitt Richtlinien:

2. Stufe: Unterlagen einreichen für bestimmte Bezuschussung

Im Zeitraum, in der der finanzielle Härtefall bewilligt wurde, könnt ihr dann die weiteren Unterlagen einreichen. Ab hier unterscheiden sich die Verfahren für den Semesterticketzuschuss und für den Zuschuss zu Lernmitteln ein bisschen.

a) Semsterticketzuschuss

Wenn ein Härtefall bei euch vorliegt, habt ihr zwölf Monate lang einen Anspruch auf einen Semesterticketzuschuss. Für das Semesterticket könnt ihr nun einen Zuschuss von 50 Prozent erhalten. Hierzu sendet ihr eine Kopie eures Semestertickets und den Bescheid, welcher den finanziellen Härtefall feststellt an asta-finanzen(at)europa-uni.de

Die Belege müssen im Wintersemester bis zum 01.12. und im Sommersemester bis zum 01.06. eingehen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab Ende der Einreichungsfrist innerhalb von acht Wochen.

b) Zuschuss zu Lernmitteln

Für Lernmittel (wie zum Beispiel Bücher für die Uni, usw.) könnt ihr 20 % Zuschuss erhalten. Insgesamt könnt ihr für Lernmittel pro Semester einen Zuschuss von 50 € erhalten. Bezuschusst werden können Lernmittel, die thematisch in direktem Zusammenhang mit einer Prüfung (oder der Prüfungsvorbereitung)  nach der Studienprüfungsordnung (SPO) eures Studiengangs stehen.

Auch hier muss der Bescheid,  der den finanziellen Härtefall feststellt, vorliegen. Dieses Dokument sendet ihr dann zusammen mit den Kaufbelegen eurer Lernmittel an asta-soziales(at)europa-uni.de

Die Belege für die Lernmittel müssen im Wintersemester bis zum 15.01. und im Sommersemester bis zum 15.06. eingehen.

II. Kinderbegrüßungsgeld

An die Eltern unter euch: Des weiteren gibt es das Kinderbegrüßungsgeld. Das Kinderbegrüßungsgeld wurde auf Antrag der Fraktion Campusgrün Viadrina von 50 € auf 200 € erhöht. Zukünftig kann jedes zum Zeitpunkt der Geburt immatrikulierte Elternteil die 200 € beantragen. Sind also beide Eltern Studis gibt es bis zu 400 € Kinderbegrüßungsgeld. 

Den Antrag stellt ihr ebenfalls bei AStA-Soziales und Antidiskriminierung. Für das Kinderbegrüßungsgeld muss übrigens kein finanzieller Härtefall nachgewiesen werden. Ihr müsst lediglich das Antragsformular dazu ausfüllen. Das findet ihr hier:

Auch diesen Antrag sendet ihr an asta-soziales(at)europa-uni.de

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr euch jederzeit bei uns melden. Ihr könnt auch direkt den AStA (asta-soziales(at)europa-uni.de) kontaktieren.