Das Studierendenparlament bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben ständige oder nichtständige Ausschüsse. In den Ausschüssen wird die Beratung und Beschlussfassung des StuPa vorbereitet. Aus jeder Fraktion muss mindestens ein Mitglied in einem Pflichtausschuss mitwirken.

In die Tätigkeit der Ausschüsse können sachkundige Studierende einbezogen werden, die nicht Abgeordnete des StuPa sind.

Weitere Regelungen zu den Ausschüssen ergeben sich aus dem §23 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments


ständige Ausschüsse (Pflichtausschüsse)

Das StuPa ist verpflichtet, einen Haushalts- und Finanzausschuss, einen Rechtsausschuss sowie einen hochschulpolitischen Ausschuss zu bilden (Pflichtausschüsse).

Der Hochschulpolitische Ausschuss befasst sich vor allem mit hochschulpolitischen Fragen, die sich aus dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) ergeben

Zu den Aufgaben des Rechtsausschusses gehört insbesondere die Anpassung der Satzung, Ordnungen und Richtlinien der Studierendenschaft

Der Ausschuss für Haushalt & Finanzen beschäftigt sich mit sämtlichen finanziellen Belangen der verfassten Studierendenschaft und bereitet damit die Beratung und Beschlussfassung des StuPa vor. Themen sind z.B. die Finanzordnung und der Haushalt der Studierendenschaft.

nichtständige Ausschüsse

Neben den Pflichtausschüssen können auch weitere Ausschüsse einberufen werden. In den vergangenen Legislaturen gab es unter anderem einen Digitalisierungsausschuss, einen Nachhaltigkeitsausschuss oder einen Öffentlichkeitsausschuss.

In der derzeitigen 34. Legislatur gibt es bisher keinen nichtständigen Ausschuss.