Was ist das Deutschlandsemesterticket?

Das Deutschlandsemesterticket (kurz: DST) berechtigt Studierende, alle öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland zu benutzen, die im Geltungsbereich des Deutschlandtickets enthalten sind. Das beinhaltet im Wesentlichen den gesamten Nahverkehr und einige wenige Fernverkehrsstrecken. Das Deutschlandsemesterticket wird ausschließlich als Handyticket ausgegeben und ist nur als solches gültig.

Wann ist das Ticket gültig?

Das Semesterticket ist ab dem Semesterbeginn (01.04.2024) in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) gültig, sofern das Handy-Ticket aktiviert wurde.

Was kostet das Semesterticket?

Das Semesterticket kostet 176,40€ im Semester und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Der umgerechnete Preis von 29,40€ pro Monat beträgt 60% des Preises des Deutschlandtickets.

Ist mein Studierendenausweis/Studierendenbescheinigung ebenfalls als Semesterticket gültig?

Nein, das Semesterticket ist nur in digitaler Form (Handyticket) gültig. Trotzdem solltet ihr euren Studierendenausweis validieren, damit er weiterhin aktuell bleibt.

Wie bekomme ich das Deutschlandsemesterticket?

  • Besucht die folgende Webseite RIDE Ticketing.
  • Meldet euch mit euren EUV-Zugangsdaten an
  • Ladet das Ticket herunter. Ihr könnt das Ticket in eine Wallet (z.B. Google Wallet) speichern, um es jederzeit zum Vorzeigen griffbereit zu haben. Das Ticket kann man im Portal erst ab dem 01.04. sehen. Auch ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen!

Darf ich jemanden mitnehmen?

Nein, es ist nicht möglich jemanden auf der Fahrkarte mitzunehmen. Das Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte, die nur von dir benutzt werden kann. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Was ist mit meinem Fahrrad?

Die Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert.

Welche Personengruppen können auf Antrag vom Deutschlandsemesterticket befreit werden?

  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden

Weitere Informationen zur Rückerstattung des Tickets findet ihr hier:

Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.