Jährlicher Bericht über die Initiative
Jede Initiative ist verpflichtet, bis zum 30. April eines jeden Jahres einen jährlichen Bericht bei Weronika, AStA Referentin für Hochschulpolitik und Studierendeninitiativen einzureichen. Der Bericht ist in elektronischer Form beim AStA einzureichen und hat insbesondere Angaben zur Entwicklung der Mitgliederzahlen, zu durchgeführten Projekten sowie eine Prognose für das kommende Jahr zu enthalten. Initiativen, die zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts im Rahmen der Initiativförderung verpflichtet sind, sind von der Einreichung des jährlichen Berichts befreit.
Dieses Formular auf dieser Seite dient als Hilfestellung für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresberichts gemäß §5 IV RL-Initiativ. Seine Verwendung ist nicht verpflichtend, der Bericht kann auch in anderer Form eingereicht werden, sofern die Pflichtelemente (Anzahl der Mitglieder der Initiative, die wichtigsten durchgeführten Projekte und Prognosen für das kommende Jahr) enthalten sind.
Initiativen, die zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts im Rahmen der Initiativförderung verpflichtet sind, sind von der Einreichung des jährlichen Berichts befreit.
Bei Fragen wendet euch an Weronika, unsere Referentin für Hochschulpolitik und Studierendeninitiativen an asta-hopo(at)europa-uni.de