Europa-Universität Viadrina

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist ein Organ der Studierendenschaft. Sie ist mindestens einmal im akademischen Jahr vom AStA einzuberufen und trägt als beratendes Organ zur Meinungsbildung der Studierendenschaft bei. Gefasste Beschlüsse der Vollversammlung gelten vollumfänglich und müssen nicht vom Studierendenparlament bestätigt werden. Eine Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent der Studierendenschaft anwesend sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft.

Du hast die Macht!

WAS MACHT DER ASTA?

Der AStA berichtet über die Arbeit der bisherigen Legislatur und stellt euch die Events der restlichen Legislatur vor. Das ist die ideale Gelegenheit, einen kritischen Blick auf unsere Arbeit zu werfen, uns mit Fragen zu löchern und eure Ideen einzubringen.

WAS MACHT DAS STUPA?

Der StuPa berichtet über die bisherige Arbeit: Beschlüsse zu Satzungen, Ordnungen und Projektanträgen.

STUDIUM & CAMPUS

Im eigenen Studiengang ist es manchmal schwer, über den Tellerrand hinaus den Überblick zu behalten. Aber im Bereich Studium und Lehre ist immer viel Bewegung. Wir fassen für euch die aktuellsten Entwicklungen zusammen.

WER BEKOMMT EUER GELD?

Ihr stimmt auf der Vollversammlung ab, was ihr mit eurem Semesterbeitrag unterstützen möchtet. Welche Veranstaltung, welches Projekt bekommt wie viel Geld?

Hingehen und einbringen!

Studentische Vollversammlungen nehmen zwischen ein und zwei Stunden in Anspruch. Es lohnt sich für euch, diese Zeit zu investieren. Nie habt ihr so leicht so viel Einfluss auf euer Leben auf dem Campus, nie könnt ihr so leicht den Anschluss an aktuelle Themen an der Hochschule bekommen. Meldet euch während der Vollversammlung und erklärt euer Anliegen, stellt Fragen, diskutiert mit dem AStA und euren Kommiliton:innen.

So ist die Vollversammlung in der Studierendenschaft verankert:

In der Satzung der Studierendenschaft, die ihr euch unter Satzungen, Ordnungen & Richtlinien im Ganzen anschauen könnt, wird die Vollversammlung rechtlich gebunden.

Für die Vollversammlung gibt es eine eigene Geschäftsordnung, die basierend auf der Satzung der Studierendenschaft genaue Regeln und Maßnahmen für die Vollversammlung vorsieht. Die Geschäftsordnung findest du unter Satzungen, Ordnungen & Richtlinien.