Initiativförderung und Projektförderung
Initiativen können Projektförderungen und Initiativförderungen beantragen. Alle Regelungen dazu sind in der in den Richtlinien RL-Initiativ und RL-Projekt geregelt. Alle Formulare und Anträge findet ihr in der RL-Verwaltung. Die Richtlinien findet ihr im Reiter Richtlinien unter:
Unterschied zwischen Initiativförderung und Projektförderung
Studentische Initiativen an der Viadrina können auf zwei verschiedene Arten finanzielle Unterstützung erhalten: Initiativförderung und Projektförderung. Doch worin liegt der Unterschied? Hier eine einfache Erklärung:
1. Initiativförderung – für den laufenden Betrieb einer Initiative
Die Initiativförderung unterstützt Initiativen bei ihren fortlaufenden Aktivitäten und deren organisatorischem Betrieb. Sie dient dazu, grundlegende Kosten wie Materialien, Verwaltung oder regelmäßige Veranstaltungen zu decken.
💡 Wichtige Infos zur Initiativförderung:
- Wird einmal pro Haushaltsjahr beantragt.
- Gilt für laufende Kosten der Initiative, nicht für einzelne Projekte.
- Antragstellung bis 30. April beim AStA.
- Genehmigung durch das Studierendenparlament (StuPa).
2. Projektförderung – für einzelne Veranstaltungen und Vorhaben
Die Projektförderung ist für einmalige oder zeitlich begrenzte Projekte gedacht. Hierbei kann es sich um Konferenzen, Workshops, kulturelle Veranstaltungen oder Exkursionen handeln.
💡 Wichtige Infos zur Projektförderung:
- Kann jederzeit für ein bestimmtes Projekt beantragt werden.
- Alle Studierenden der Viadrina können einen Antrag stellen, auch ohne Initiative.
- Das Projekt muss hauptsächlich für Studierende der Viadrina gedacht sein.
- Bis 300 € entscheidet der AStA, darüber hinaus das StuPa.
📌 Beispiel: Eine Gruppe von Studierenden möchte eine Podiumsdiskussion zu Klimaschutz organisieren und beantragt Mittel für Referentenhonorare und Technik.
Welche Förderung ist die richtige für euch?
Initiativförderung | Projektförderung | |
---|---|---|
Wofür wird das Geld benötigt? | Laufende Kosten der Initiative | Einmaliges Projekt |
Wer kann den Antrag stellen? | Offizielle studentische Initiativen | Alle immatrikulierten Studierenden |
Wann wird der Antrag gestellt? | Jährlich bis zum 30. April | Jederzeit möglich |
Wer entscheidet über die Förderung? | Studierendenparlament (StuPa) | AStA (bis 300 €), StuPa (über 300 €) |