Förderung für studentische Initiativen beantragen
Möchtet ihr als studentische Initiative finanzielle Unterstützung erhalten? Hier erfahrt ihr, wie ihr eine Förderung beim AStA beantragen könnt! Im Detail findet ihr alle wichtigen in der Richtlinie Richtlinie zur Gründung und Förderung studentischer Initiativen an der Europa-Universität Viadrina (RL-Initiativ). Lest euch dir Richtlinie am besten einmal vollständig durch, bevor ihr einen Antrag auf Initiativförderung stellt. Die Richtlinie findet ihr unter:
Im folgenden haben wir versucht übersichtlich darzustellen, wie ihr die Förderung beantragen könnt:
1. Wer kann eine Förderung beantragen?
Ihr seid förderberechtigt, wenn eure Initiative:
✅ mindestens acht Mitglieder hat,
✅ mehrheitlich aus Studierenden der Viadrina besteht,
✅ einen Vorstand besitzt, der die Initiative offiziell vertritt,
✅ keine Gewinne als Hauptziel verfolgt.
💡 Wichtig: Auch wenn eure Initiative Einnahmen hat, könnt ihr gefördert werden – solange das Ziel nicht die Gewinnerwirtschaftung ist!
2. Welche Förderung gibt es?
Die Höhe der Förderung hängt vom Haushaltsplan des Studierendenparlaments (StuPa) ab. In der Regel gilt:
- Ihr könnt bis zu 80 % eures Haushaltsbedarfs beantragen.
- Maximal gibt es 1 % des Gesamtbudgets der Studierendenschaft pro Initiative.
- Besonders förderwürdige Initiativen können bis zu 2 % erhalten (maximal vier Initiativen pro Jahr).
Die Haushaltspläne findet ihr hier:
3. Unterschied zwischen Initiativantrag und Rechenschaftsbericht
📌 Initiativantrag:
➡️ Wird gestellt, um eine Förderung für das kommende Haushaltsjahr zu beantragen.
📌 Rechenschaftsbericht:
➡️ Muss abgegeben werden, wenn eure Initiative im laufenden Haushaltsjahr eine Förderung erhalten hat.
➡️ Enthält eine Übersicht über eure Aktivitäten, Anwesenheiten und Finanzen.
Was bedeutet das für euch?
🔹 Ihr seid eine bestehende Initiative und wollt wieder Förderung beantragen?
👉 Dann müsst ihr sowohl den Initiativantrag als auch den Rechenschaftsbericht einreichen.
🔹 Ihr seid eine neue Initiative und beantragt zum ersten Mal Förderung?
👉 Dann reicht nur ein Initiativantrag – ein Rechenschaftsbericht ist nicht nötig.
🔹 Ihr habt im letzten Jahr Förderung bekommen, beantragt aber keine neue?
👉 Dann müsst ihr nur den Rechenschaftsbericht einreichen – und habt dafür Zeit bis zum 30. Juni.
💡 Wichtig: Nur Initiativen mit einem neuen Förderantrag werden in der kommenden StuPa-Sitzung behandelt.
4. So stellt ihr den Antrag
✉ Einreichen bis zum 30. April an die AStA Referate für Hochschulpolitik & Finanzen:
📩 asta-hopo(at)europa-uni.de und asta-finanzen(at)europa-uni.de
Euer Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
📌 Initiativenbeschreibung (Wer seid ihr? Was macht ihr?)
📌 Antragsbegründung (Warum benötigt ihr die Förderung?)
📌 Finanzplan (Alle geplanten Einnahmen & Ausgaben für das Haushaltsjahr)
💡 Tipp: Euer Finanzplan sollte alle Kosten enthalten, die für das Bestehen der Initiative notwendig sind. Projektkosten sind nicht förderfähig!
5. Wie geht es nach dem Antrag weiter?
📆 Bis zum 31. Mai prüft der AStA die eingegangenen Anträge.
📌 Das Studierendenparlament entscheidet über die Förderung.
📩 Ihr bekommt eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
6. Auszahlung der Förderung
✅ Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto der Initiative (ab 500 € nur auf ein offizielles Konto).
✅ Ihr könnt die Gelder nach Bedarf abrufen, indem ihr Belege einreicht.
7. Rechenschaftsbericht – Nicht vergessen!
📆 Bis zum 30. April müssen Initiativen, die im vergangenen Jahr gefördert wurden und erneut Förderung beantragen, ihren schriftlichen Rechenschaftsbericht einreichen.
📆 Bis zum 30. Juni haben Initiativen Zeit, die im vergangenen Jahr Förderung erhalten haben, aber keine neue beantragen.
📩 Der Bericht geht per Mail an asta-hopo(at)europa-uni.de.
Falls ihr Fragen habt, meldet euch bei Weronika unter asta-hopo(at)europa-uni.de