In bestimmten Fällen kann eine Erstattung des Semestertickets beantragt werden. Einfach den Antrag ausfüllen und an asta-soziales(at)europa-uni.de schicken. Voraussetzung für die Rückerstattung und weitere Informationen sind im Antrag zu finden:

Welche Personengruppen können auf Antrag vom Deutschlandsemesterticket befreit werden?

  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden

Ihr seit nicht berechtigt, dass euch das Ticket erstattet wird? Vielleicht könnt ihr einen Zuschuss von bi zu 50 Prozent erhalten. Weitere Informationen dazu findest du hier:

Alle aktuellen Informationen zum Deutschlandticket findest du hier: