Rückerstattung
In bestimmten Fällen kann eine Erstattung des Semestertickets beantragt werden.
Voraussetzung für die Rückerstattung und weitere Informationen sind im Antrag zu finden:
Zusätzlich zum Antragsformular sind stets die Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags einzureichen.
Einreichung der Unterlagen
Die Anträge auf Erstattung für das Sommersemester sind bis zum 01.10. einzureichen, die Anträge für das Wintersemester bis zum 01.03.
Per Post an:
Allgemeiner Studentischer Ausschuss
der Europa-Universität Viadrina
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Per Mail an:
asta-finanzen(at)europa-uni.de
Welche Personengruppen können auf Antrag vom Deutschlandsemesterticket befreit werden?
- Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
- Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
- Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden
Ihr seit nicht berechtigt, dass euch das Ticket erstattet wird? Vielleicht könnt ihr einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten. Weitere Informationen dazu findest du hier:
Alle aktuellen Informationen zum Deutschlandticket findest du hier: