Semesterticket

AStA-REferat für Mobilität und NAchhaltigkeit

Hier findet ihr alle Informationen zum Deutschlandsemesterticket

Aktuelle Informationen

Alle aktuellen Informationen findet ihr hier:

Hier erfährst du, wie du das Ticket installierst und alle Infos über den Geltungsbereich des Tickets, usw.

Rückerstattung

In bestimmten Fällen kann eine Erstattung des Semestertickets beantragt werden. Einfach den Antrag ausfüllen und an asta-soziales(at)europa-uni.de schicken. Voraussetzung für die Rückerstattung und weitere Informationen sind im Antrag zu finden:

Zuschuss zum Semesterticket

Ihr könnt euch das Semesterticket bezuschussen lassen. Alle Informationen dazu findet ihr hier:

Fragen zum Semesterticket?

Die Ansprechperson für eure Fragen rund um das Semesterticket ist Julian, unser AStA Referent für Mobilität und Nachhaltigkeit. Schreibt einfach eine Nachricht an asta-mobilitaet(at)europa-uni.de

Häufig gestellte Fragen

Das Semesterticket kostet 176,40€ im Semester und ist in den Semesterbeiträgen bereits enthalten. Der umgerechnete Preis von 29,40€ pro Monat beträgt 60% des Preises des Deutschlandtickets.

Nein, das Semesterticket ist nur in digitaler Form (Handyticket) gültig. Trotzdem solltet ihr euren Studierendenausweis validieren, damit er weiterhin aktuell bleibt.

Besucht die folgende Webseite RIDE Ticketing.
RIDE Ticketing


Meldet euch mit euren EUV-Zugangsdaten an
Ladet das Ticket herunter. Ihr könnt das Ticket in eine Wallet (z.B. Google Wallet) speichern, um es jederzeit zum Vorzeigen griffbereit zu haben. Auch ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen!

Nein, es ist nicht möglich jemanden auf der Fahrkarte mitzunehmen. Das Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte, die nur von dir benutzt werden kann. Du darfst dein Semesterticket auch nicht verleihen.

Die Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert.

  • Studierende, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
  • Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
  • Studierende, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, hier kann das Ticket an einer Hochschule erstattet werden

Weitere Informationen zur Rückerstattung des Tickets findet ihr hier:
Rückerstattung Semesterticket


Das Semesterticket ist zusammen mit dem Semesterbeitrag zu bezahlen. Die Befreiung vom Semesterticket kann nur innerhalb der Rückmeldefrist beantragt werden.