Rückerstattung
In bestimmten Fällen kann eine Erstattung des Semestertickets beantragt werden.
Formulare
🎫 Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets
Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets stellen. Hier erfährst du, wie das geht.
✅ Wer kann das Ticket erstatten lassen?
Du kannst eine Rückerstattung beantragen, wenn du …
- aufgrund einer Behinderung (auch zeitweilig) den Nahverkehr nicht nutzen kannst – mit ärztlichem Attest.
- dich mindestens drei Monate pro Semester außerhalb des Geltungsbereichs aufhältst (z. B. Auslandssemester, Praktikum, Abschlussarbeit).
- an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert bist.
- dich beurlaubt oder exmatrikuliert hast.
❗ Du erfüllst keine dieser Voraussetzungen? Vielleicht kannst du stattdessen einen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten.
📝 So funktioniert die Antragstellung – Schritt für Schritt
1. Antragsformular herunterladen und ausfüllen
2. Diese Unterlagen beilegen
- 📑 Immatrikulationsbescheinigung
- 📑 Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
- ➕ Zusätzlich je nach Fall:
- Auslandssemester / Praktikum: Nachweis + ggf. Meldebescheinigung
- Zweithochschule: Imma-Bescheinigung der zweiten Hochschule
- Exmatrikulation: Exmatrikulationsbescheinigung
- Beurlaubung: Beurlaubungsbescheid
- Behinderung: Ärztliches Attest + ggf. Schwerbehindertenausweis
3. Antrag einreichen
Bis spätestens:
- 📅 01.10. für das Sommersemester
- 📅 01.03. für das Wintersemester
👉 Per E-Mail an:
📧 asta-finanzen(at)europa-uni.de
👉 Oder per Post an:
Allgemeiner Studentischer Ausschuss
Europa-Universität Viadrina
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
4. Bestätigung durch das Immatrikulationsamt
Dein Antrag muss vom Immatrukulationsamt oder dem Service Point bestätigt werden – dass dein Ticket bezahlt wurde und nicht bereits erstattet ist.
📌 Hinweis
Eine Nichtnutzung des Tickets allein ist kein Rückerstattungsgrund.
Alle aktuellen Informationen zum Deutschlandticket findest du hier: