Wahlaufruf StuPa 2025
Was ist das Studierendenparlament?
Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das höchste beschlussfähige Organ der Studierendenschaft. Das StuPa verwaltet den Haushalt der Studierendenschaft, es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und diskutiert über die wichtigen Fragen der Campus-Politik.
Im StuPa können Studierende viel über parlamentarische Arbeit lernen. Sie können aber auch einen entscheidenden Beitrag dazu leisten die Universität mitzugestalten.
Das StuPa besteht aus 21 Mitgliedern und wird jährlich durch die Studierenden direkt gewählt. Alle immatrikulierten Studierenden können sich zur Wahl aufstellen lassen. Entweder über die Liste einer Hochschulgruppe oder auch als Einzelkandidatur.
Ihr wollt euch in der Uni engagieren? Dann kandidiert doch für das Studierendenparlament!
Information für Kandidierenden
Wahlvorschläge sind bis zum einschließlich 15. Juni 2025 an wahlleitung-studis(at)europa-uni.de einzureichen!
Kandidaturen sollen mit Formularen eingereicht werden. Die Formulare findet ihr hier:
Diese können eingescannt an obige E-Mail-Adresse versandt werden oder im Original an der Poststelle der Universität (Große Scharrnstraße 59) an den AStA adressiert und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um Wahlunterlagen handelt, abgegeben werden!
Ein Wahlvorschlag muss wenigstens die folgenden Angaben enthalten:
1. Bezeichnung des Organs
2. Name und Vorname
3. Geburtsdatum
4. Matrikelnummer
5. Fakultät/Studiengang
6. Semesterzahl
7. Postadresse und E-Mail-Adresse
8. Unwiderrufliche schriftliche Erklärung der Annahme der Wahl jedes und jeder Kandidierenden.
9. Kandidierende müssen dem Wahlvorschlag mindestens drei Unterstützer/innenunterschriften, versehen mit Namen, Matrikelnummer, Fakultät und Korrespondenzadresse, beigefügt werden. Das Formular findet ihr hier ebenfalls unter dem Link Formulare zur Einreichung einer Kandidatur. (siehe oben).
Unterstützer*innenunterschriften dürfen nur von Studierenden getätigt werden, wenn sie nicht für das gleiche Amt kandidieren und ihre Unterstützer/innenunterschrift nicht schon geleistet haben.
Bitte beachten:
1. Es werden insgesamt 21 Mitglieder für das StuPa gewählt. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr.
2. Die im November 2024 gewählten Mitglieder scheiden aus dem Amt aus.
3. Gewählt wird nach dem Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl. Die Zahl der auf jeden Wahlvorschlag entfallenden Mandate berechnet sich nach dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers.
Zur Wahl ist zugelassen und berechtigt, wer im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Selbiges liegt im AstA-Büro aus (übliche Geschäftszeiten) oder kann bei der oben genannten Mailadresse erfragt werden. Bis zum 01.06.2025 besteht die Möglichkeit, bei der Wahlkommission Einwendungen gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis zu erheben. Anschließend ist dieses nicht mehr änderbar. Es handelt sich grundsätzlich um Urnenwahlen.
Die studentischen Wahlen der Viadrina finden werktags vom 30.06 -03.07. 2025 von 12-14 Uhr im GD-Foyer statt. Bis einschließlich 24.06.2025 kann die Briefwahl jedoch bei der Wahlleitung beantragt werden. Falls besondere Gründe im Sinne des § 11 I S1 WahlO festgestellt werden, so ist die Briefwahl die ausschließliche Form der Stimmabgabe.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 03.07.2025 ab 14 Uhr im GD-Gebäude. Anschließend wird das Ergebnis veröffentlicht. Die Auszählung ist öffentlich. Dem Ergebnis kann innerhalb einer Woche gegenüber der Wahlleitung widersprochen werden (§ 18 II 1. HS WahlO).
Hier findet ihr die gesamte Ausschreibung als pdf: