Wahlen

Zwei mal im Jahr werden alle Studierenden zur Wahl der studentischen Gremien aufgerufen. Das Studierendenparlament (StuPa) wird einmal im Jahr neu gewählt. Die Fachschaftsräte (FSR) werden jeweils zwei mal im Jahr gewählt.

Die Amtszeit für die Abgeordneten des Studierendenparlaments und für Mitglieder der Fachschafträte beträgt ein Jahr.

Neben den studentischen Gremien gibt es auch akademische Gremien, in denen sich Studierende engagieren können. Eine Übersicht über alle Gremien haben wir euch hier zusammengefasst:

Ihr wollt euch in der Uni engagieren? Dann kandidiert doch für das Studierendenparlament oder für die Fachschaftsräte.

Was ist das Studierendenparlament?

Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist das höchste beschlussfähige Organ der Studierendenschaft. Das StuPa verwaltet den Haushalt der Studierendenschaft, es wählt den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und diskutiert über die wichtigen Fragen der Campus-Politik.
Im StuPa können Studierende viel über parlamentarische Arbeit lernen. Sie können aber auch einen entscheidenden Beitrag dazu leisten die Universität mitzugestalten.

Das StuPa besteht aus 21 Mitgliedern und wird jährlich durch die Studierenden direkt gewählt. Alle immatrikulierten Studierenden können sich zur Wahl aufstellen lassen. Entweder über die Liste einer Hochschulgruppe oder auch als Einzelkandidatur.

Was ist der Fachschaftsrat?

Jede Fakultät hat einen Fachschaftsrat (FSR), welcher durch die Studierenden der Fakultät zweimal im Jahr gewählt wird. Die gewählten Studierenden im Fachschaftsrat helfen bei fachspezifischen Problemen und Fragen und organisieren Veranstaltungen. Man kann sich hierfür nur als Einzelkandidat aufstellen lassen. Es gibt den FSR Jura, den FSR KuWi und den FSR WiWi. Jeder Fachschaftsrat besteht aus je acht gewählten Mitgliedern. Vier davon werden bei den Wahlen im Sommer, vier weitere bei den Wahlen im Winter von den Studierenden direkt gewählt.

Bewerbungen sollen mit Formularen eingereicht werden

Für die Kandidaturen für die Fachschaftsräte und für Einzelkandidaturen für das StuPa ist dieses Formular einzureichen:

Für die Listenkandidaturen für das Studierendenparlament ist dieses Formular einzureichen:

Kandidierende müssen dem Wahlvorschlag mindestens drei Unterstützer:innenunterschriften, versehen mit Namen, Matrikelnummer, Fakultät und Korrespondenzadresse, beigefügt werden (siehe Formular Unterstützer:innen-Liste). Unterstützerunterschriften dürfen nur von Studierenden getätigt werden, wenn sie nicht für das
gleiche Amt kandidieren.

Diese Formulare können eingescannt an wahlleitung-studis(at)europa-uni.de versandt werden. Ihr müsst die zusätzlich im Original abgeben.

Entweder sendet ihr die Original per Post an an die Poststelle der Universität in der Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder)an den AStA adressiert und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um Wahlunterlagen handelt oder ihr gebt die Orginale direkt im AStA-Büro zu den Sprechzeiten des AStA ab. Das AStA-Büro befindet sich in der Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder).

Bei Fragen meldet Euch gerne bei unserer Wahlleitung unter wahlleitung-studis(at)europa-uni.de